Ist es legal, jemanden in New Jersey aufzunehmen?
Ja, Die Aufzeichnung von Gesprächen in New Jersey ist generell legal.-solange Sie an dem Gespräch beteiligt sind. New Jersey wird als ein Einparteienstaatwas bedeutet, dass nur eine an der Kommunikation beteiligte Person muss ihre Zustimmung geben um die Aufzeichnung rechtmäßig zu machen. Dies steht im Einklang mit dem Bundesgesetz über Abhörmaßnahmen (Wiretap Act), das Aufzeichnungen erlaubt, wenn mindestens ein Teilnehmer davon Kenntnis hat.
Also, wenn Sie an dem Telefonat oder dem persönlichen Gespräch beteiligt sindkönnen Sie sie legal aufnehmen, ohne die anderen Parteien zu informieren. Allerdings, wenn Sie nicht Teil des Gesprächs sind und versuchen, andere heimlich aufzuzeichnenkann dies als illegales Abhören betrachtet werden und strafrechtlich geahndet werden.
Dies macht New Jerseys Aufnahmegesetze relativ einfach im Vergleich zu strengeren Staaten mit zweiseitiger Zustimmung wie Kalifornien oder Florida. Dennoch ist es immer ratsam, die andere Partei zu informieren - vor allem in beruflichen oder heiklen Situationen -, um Missverständnisse oder mögliche zivilrechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.
Ausnahmen und Vorsichtsmaßnahmen bei Aufnahmen in New Jersey
Obwohl New Jerseys Gesetze zum Abhören und zur elektronischen Überwachung eine einseitige Zustimmung erlauben, gibt es Ausnahmen:
- Erwartungen an die Privatsphäre gelten nach wie vor. Aufnahmen an Orten wie Toiletten, Umkleideräumen oder privaten Büros ohne Zustimmung können gegen andere staatliche Datenschutzgesetze verstoßen.
- Wenn Sie im Auftrag einer anderen Person aufzeichnen (z. B. ein Unternehmen, das seine Mitarbeiter überwacht), gelten für Sie möglicherweise zusätzliche Regeln, insbesondere am Arbeitsplatz.
- Wenn das Gespräch in ein Thema übergeht Zustand der zweiseitigen ZustimmungJe nach dem am strengsten anzuwendenden Gesetz sind Sie möglicherweise gesetzlich verpflichtet, die Zustimmung aller Personen einzuholen.
Ist New Jersey ein Ein-Parteien- oder Zwei-Parteien-Staat der Zustimmung?
Zur Klarstellung, New Jersey ist ein Einparteienstaat unter N.J. Stat. § 2A:156A-3. Das bedeutet:
- Sie kann aufnehmen ein Telefonanruf, ein Zoom-Meeting oder ein persönliches Gespräch wenn Sie einer der Teilnehmer sind.
- Wenn Sie nicht an dem Gespräch beteiligtSie im Allgemeinen kann es nicht legal aufnehmen ohne Gerichtsbeschluss.

Strafen für illegale Aufnahmen in New Jersey
Verstoß gegen New Jerseys Aufnahmegesetz-wie z. B. das Aufzeichnen eines Gesprächs, an dem Sie nicht beteiligt sind, ohne entsprechende Zustimmung- kann dazu führen, dass Strafanzeigen. Zu den Strafen können Geld- und Freiheitsstrafen sowie Zivilklagen gehören, insbesondere wenn die Aufzeichnung böswillig verwendet oder öffentlich verbreitet wird.
Wenn Sie eine umfassendes Verständnis der Bundes- und Landesgesetze zur Aufzeichnung in den Vereinigten Staaten, finden Sie hier einen vollständigen Leitfaden.